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Privat und beruflich erfolgreich mit Coaching Berlin

Sonntag, 8. August 2010 | Autor: yung

Noch vor gar nicht so wenigen Jahren war das Privatleben vom Arbeitsleben strikt getrennt. Man verließ morgens das Haus, um der Arbeit nachzugehen, und kam dann am Abend zurück in die Familie. Meist wurde dann auch kein Wort über die Arbeit verloren, genau so wenig wussten Arbeitskollegen Näheres über die familiäre Situation. Heute ist das ganz anders. So gibt es sehr viele verschiedene Berührungspunkte zwischen Arbeits- und Privatleben. Man kann diese oftmals nicht mehr ganz genau voneinander trennen, da die reziproke Beeinflussung sehr stark ist. Besonders verstärkt wurde dies natürlich, durch den Vorgang der Individualisierung der Arbeitskraft. Man ist nicht mehr einfach irgendeine namenlose Nummer, die einen Vorgang ausführt, sondern kann sich oft mit allen Charaktereigenschaften, und somit als ganze Person, in die Arbeit mit einbringen.
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Die Insolvenzberatung ist der erste Schritt, um schuldenfrei zu werden!

Montag, 21. Juni 2010 | Autor: yung

Der Begriff „Insolvenz“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „nicht-lösend“: Man kann Schuldscheine nicht einlösen. Der Terminus Konkurs wird in Deutschland, im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz, oft nur im umgangssprachlichen Sinne verwendet – die Bedeutung ist jedoch dieselbe. Man unterscheidet zwischen der Insolvenz juristischer Personen und der Insolvenz natürlicher Personen.
Bei der Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung handelt es sich um zwei ganz besondere Verfahrensformen für natürliche Personen. Wenn das gesamte verwertbare Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die Anforderungen der Gläubiger zu begleichen, stellt sich die Frage auf, was nun geschehen soll. Jeder Privatmensch hat die Möglichkeit, sich von der Verschuldung zu lösen. Wenn eine natürliche Person beruflich betrachtet nicht selbstständig ist oder war, dann wird ein Verfahren in punkto Verbraucherinsolvenz angestrebt. Sollte eine selbstständige berufliche Tätigkeit ausgeübt worden sein, aber die Gläubigeranzahl ist geringer als 20, dann ist ebenso ein Verbraucherinsolvenz-Verfahren vorgesehen. weiter…

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